§ 1 Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugrunde. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die unwidersprochene Hinnahme von abweichenden Bedingungen des Käufers bewirkt nicht deren Anerkennung und auch keine Änderung unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Unsere Bedingungen finden ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit uns Anwendung.
§ 2 Angebot
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Alle Aufträge sind erst dann verbindlich angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder bei prompter Lieferung durch Rechnungserteilung bestätigt wurden.
§ 3 Preise und Nebenkosten
Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Lieferung
1. Liefertermine oder -fristen müssen schriftlich vereinbart sein.
2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3. Im Falle des Lieferverzugs hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist
von mindestens 20 Tagen zu setzen. Erst nach deren Ablauf ist der Käufer
zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche des Käufers
sind ausgeschlossen.
4. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei
Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat
der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein
Recht auf Schadenersatz hat.
§ 5 Verpackung und Versand
Alle Sendungen reisen mit Verlassen der Versandstelle ohne Rücksicht
auf das benutzte Verkehrsmittel auf Rechnung und Gefahr des Käufers,
auch wenn "franko- oder frei - Haus-Lieferung" vereinbart wurde.
Beanstandungen wegen Transportschäden sind unmittelbar gegenüber
dem Transportunternehmen geltend zu machen.
Wahl des Versandwegs, Transportmittels und Verpackungsart sind mangels besonderer
schriftlicher Vereinbarung unter Ausschluss unserer Haftung uns vorbehalten.
§ 6 Zahlung
Der Kaufpreis ist zahlbar, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, netto Kasse bei Lieferung.
Gerät der Verkäufer in Zahlungsverzug, so sind wir zur Geltendmachung
von Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank berechtigt. Darüber hinaus bewirkt der Zahlungsverzug
die Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer
aus der Geschäftsverbindung.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, eingeräumte
Zahlungsziele zu widerrufen und für weitere Lieferungen Vorauskasse
oder Sicherheiten zu verlangen.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs-
und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Kaufpreisforderungen sind
ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender
und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum
des Verkäufers (Vorbehaltsware). Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware
gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden
Erzeugnissen. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der
Vorbehaltsware zusammen mit Waren aus dem Eigentum Dritter, so erwerben
wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Materialen.
erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware
mit einer im Eigentum des Käufers stehenden Hauptsache, so tritt der
Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache an uns
ab.
Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die in unserem Eigentum oder
Miteigentum stehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres
Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Jedwede anderweitige Abtretung
ist unzulässig.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und gegen die
üblichen Lagerrisiken zu versichern. Er tritt seine Ansprüche
aus diesen Versicherungsverträgen bereits jetzt an uns ab.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, ohne
Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der
Vorbehaltsware zu verlangen. Darüber hinaus hat uns der Käufer
auf erste Anforderung alle Auskünfte und Unterlagen über den Bestand
der Vorbehaltsware und der abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Forderungsabtretung
seiner Abnehmer unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 Haftung
Der Umfang unserer Haftung ist nach Maßgabe der Bedingungen in Ziffer
9 beschränkt. Eine Gewährleistungshaftung ohne Eigenschaftszusicherung
entfällt.
Jede sonstige Haftung unsererseits aus Gefährdung und Verschulden,
aus den Vertragsverhandlungen sowie aus dem Abschluss und der Abwicklung
des Vertrages ist ausgeschlossen. Dies erstreckt sich auch auf die Haftung
für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§ 9 Mängelhaftung und Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen
und etwaige Mängel, Falschlieferungen oder Mengendifferenzen unverzüglich,
spätestens jedoch 7 Tage nach Ablieferung, schriftlich zu rügen.
Eine Rüge berechtigt den Käufer nicht, fällige Zahlungen
zurückzuhalten oder die Abnahme weiterer Lieferungen zu verweigern.
Unterlässt der Käufer die Prüfung und Anzeige, so entfällt
für den Verkäufer jede Haftung.
Für Mängel oder Schäden, die infolge der Missachtung der
Verarbeitungshinweise zu Ziffer 10 entstehen, haften wir nicht. Der Käufer
trägt die Beweislast dafür, dass er bei Verwendung unserer Ware
diese Verarbeitungshinweise eingehalten hat.
Auf Schadenersatz - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - haften wir
nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Bei
grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ist der Schadenersatz durch
den Betrag begrenzt, der dem einfachen Wert der Rechnung entspricht. Weitergehende
Schadenersatzansprüche des Käufers sind, soweit rechtlich zulässig,
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden,
die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind.
Der Käufer kann sich auf bestimmte Eigenschaften der Waren nur berufen,
wenn diese ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Wir leisten
keine Gewähr für Eignung des Liefergegenstandes zu dem vom Käufer
angegebenen oder bestimmten Zweck.
Unsere Haftung bei Lieferung von Ware mit zugesicherten Eigenschaften beschränkt
sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatz der als unbrauchbar festgestellten
Ware. Nach unserer Wahl können wir, statt Ersatz zu liefern, unter
gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag insoweit die beanstandete Ware
auch zurücknehmen. Schadenersatzsprüche des Käufers sind
ausgeschlossen, soweit wir lediglich leichte Fahrlässigkeit zu vertreten
haben.
§ 10 Verarbeitungshinweise
1. Die Flaschen: Sind sie normgerecht?
Prüfen Sie die Flaschen vor der Abfüllung durch Stichproben: Nennvolumen
/ Randvolumen / Herstellerangabe zur Füllhöhe.
2. Die Korken: Alles in Ordnung?
Fachgerechte Aufbewahrung der verschlossenen Säcke. Prüfung der
Lieferung (Aufdruck, Dimension, Mustervergleich).
3. Die Korkmaschine: Korrekt eingestellt?
Funktionsprüfung (korrekte Kompression der Korken auf 15,8 mm). Lauf
des Korken durch die Maschine:
Vermeidung von Beschädigung, Verformung, Quetschfalten. Korrekte Zentrierung
der Flasche - sonst Beschädigung am unteren Korkenrand.
4. Füllhöhe und Fülltemperatur: Ganz wichtig!
Nicht zu kühl füllen (Idealtemperatur 15 bis 20°C muss zwischen
Korken und Wein ein Leerraum von mindestens 10, besser 15 mm bleiben. Denn:
Bei einer Erwärmung dehnt sich der Wein um ca. 0,3 ml pro 1°C aus.
Dadurch verkleinert sich der Leerraum um jeweils 1 mm.
5. Das Verkorken: Den Gegendruck reduzieren!
Kopfraumüberschichtung mit Kohlensäure (CO) oder Evakuierung des
Kopfraumes.
6. Wenn der Korken "drin" ist: Ruhe bewahren!
Flaschen nicht direkt nach dem Verschließen umlegen, damit der Korken
seine Form zurückgewinnen kann: Standzeit mindestens S Minuten nach
dem Verkorken. Das Ausläufer-Risiko ist sonst zu groß.
7. Die Lagerung: Stimmt das Klima?
Die Weinflaschen möglichst schnell kühl einlagern. Einfluss von
Wärme vermeiden. Wein in geschlossenen Räumen lagern, um Korkmottenschäden
zu vermeiden.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und vertraglichen Leistungen sowie für, sämtliche Zahlungs- und sonstigen Vertragspflichten des Käufers ist der Sitz unserer Firma. Gerichtsstand ist -soweit zulässig - Mainz.
